Usancen
Damit auch Ihr wisst, wie die Spieler des SpVgg Patizan Bertgrad vom Vorstand gequält werden, könnt Ihr hier die Vereinsregeln nachlesen.
1. Jeder Spieler ist verpflichtet den Anweisungen der Vereinsführung folge zu leisten, da er sonst unerträglicher Folter seiner Vorgesetzten ausgeliefert ist. Die härte der Strafe ist von Vergehen zu Vergehen unterschiedlich und nirgendwo festgeschrieben d.h. der Präsident kann spontan entscheiden wie der Spieler für sein Vergehen zur Rechnung gezogen wird.
2. Das Spielen mit geputzten Schuhen ist strengstens untersagt! Bei Nichteinhaltung dieser Regel ist eine Strafe von € 1,-- fällig.
3. Das Beschimpfen eines Schiedsrichters nach Fehlentscheidungen ist ebenso vorgeschrieben wie das verprügeln eines provokanten Gegenspielers. Wer nicht in typischer Effenberg-Manier auftritt wird sofort aus dem Kader gestrichen.
4. Nicht geduldet wird unentschuldigtes Fehlen sowie zu spät kommen (ohne dürftigen Entschuldigungsgrund). Hierbei ist eine Strafe von € 5,-- fällig. Bei Untertauchen und Nichtwiedererscheinen ist die Strafe von einem Angehörigen zu entrichten.
5. Für Nenngeld, Strafen, Besäufnis, und andere Kosten wird der Spieler gebeten seinen Teil unaufgefordert dem Präsidenten abzuliefern. Bei Zahlungsverzug wird eine Pönale von € 2,-- hinzugerechnet.
6. Wer betrunken zum Training bzw. Turnier erscheint muss dafür sorgen, dass seine Leistung nicht unter seinem Zustand leidet. Weiters ist es dem Spieler untersagt ein Fahrzeug in Betrieb zu nehmen, da er sonst mit Führerscheinentzug zu rechnen hat.
7. Im Falle, dass wir bei einem Turnier gut abschneiden ist der Spieler dazu verpflichtet, bei den anschließenden Feierlichkeiten teilzunehmen. Es herrscht ALKOHOLZWANG! Allerdings bestehen hierfür Ausnahmen: Falls der Spieler aus privaten Gründen verhindert ist, muss er € 5,-- für den Rest der Mannschaft entrichten. Aus dem ALKOHOLZWANG befreit sind: Diabetiker, Autofahrer, Schwangere und Leute die grundsätzlich keinen Alkohol trinken.
8. Der Konsum anderer Drogen außer Alkohol und Nikotin ist vor, während und unmittelbar nach dem Turnier verboten. Nichteinhaltung: € 10,-- Strafe.
9. Das Telefonieren im Mannschaftsbus ist nur gestattet, wenn das Gespräch in deutscher, männlicher und selbstsichererer Sprache abgehalten wird. Das Telefonieren mit Müttern, Tanten (Tunten), Omas, Freundinnen (eigentlich allen Frauen) ist somit untersagt. Bei Verstoß ist eine Strafe von € 2,-- zu entrichten.
10. Bei Verletzung muss unverzüglich der Manager informiert werden. ER ist es der über Spielfähigkeit bzw. Spielunfähigkeit entscheiden kann. Der Arzt wird somit eingespart.
11. Strafen durch den Schiedsrichter während des Spieles: Rot: € 100,--, Gelb: € 50,--, Blau: € 25,-- in die Mannschaftskassa.
12. Eine Kiste Bier hat jener Spieler zu bezahlen, der es nicht schafft, einen Strafstoß im gegnerischen Tor unterzubringen. Dies gilt sowohl für Strafstöße im laufenden Spiel als auch für Strafstöße bei einem etwaigen Elfmeterschießen.
13. Die Vereinsregeln sind unverbindlich. Letztendlich entscheidet das Präsidium über Leben und Tod des Spielers.
1. Jeder Spieler ist verpflichtet den Anweisungen der Vereinsführung folge zu leisten, da er sonst unerträglicher Folter seiner Vorgesetzten ausgeliefert ist. Die härte der Strafe ist von Vergehen zu Vergehen unterschiedlich und nirgendwo festgeschrieben d.h. der Präsident kann spontan entscheiden wie der Spieler für sein Vergehen zur Rechnung gezogen wird.
2. Das Spielen mit geputzten Schuhen ist strengstens untersagt! Bei Nichteinhaltung dieser Regel ist eine Strafe von € 1,-- fällig.
3. Das Beschimpfen eines Schiedsrichters nach Fehlentscheidungen ist ebenso vorgeschrieben wie das verprügeln eines provokanten Gegenspielers. Wer nicht in typischer Effenberg-Manier auftritt wird sofort aus dem Kader gestrichen.
4. Nicht geduldet wird unentschuldigtes Fehlen sowie zu spät kommen (ohne dürftigen Entschuldigungsgrund). Hierbei ist eine Strafe von € 5,-- fällig. Bei Untertauchen und Nichtwiedererscheinen ist die Strafe von einem Angehörigen zu entrichten.
5. Für Nenngeld, Strafen, Besäufnis, und andere Kosten wird der Spieler gebeten seinen Teil unaufgefordert dem Präsidenten abzuliefern. Bei Zahlungsverzug wird eine Pönale von € 2,-- hinzugerechnet.
6. Wer betrunken zum Training bzw. Turnier erscheint muss dafür sorgen, dass seine Leistung nicht unter seinem Zustand leidet. Weiters ist es dem Spieler untersagt ein Fahrzeug in Betrieb zu nehmen, da er sonst mit Führerscheinentzug zu rechnen hat.
7. Im Falle, dass wir bei einem Turnier gut abschneiden ist der Spieler dazu verpflichtet, bei den anschließenden Feierlichkeiten teilzunehmen. Es herrscht ALKOHOLZWANG! Allerdings bestehen hierfür Ausnahmen: Falls der Spieler aus privaten Gründen verhindert ist, muss er € 5,-- für den Rest der Mannschaft entrichten. Aus dem ALKOHOLZWANG befreit sind: Diabetiker, Autofahrer, Schwangere und Leute die grundsätzlich keinen Alkohol trinken.
8. Der Konsum anderer Drogen außer Alkohol und Nikotin ist vor, während und unmittelbar nach dem Turnier verboten. Nichteinhaltung: € 10,-- Strafe.
9. Das Telefonieren im Mannschaftsbus ist nur gestattet, wenn das Gespräch in deutscher, männlicher und selbstsichererer Sprache abgehalten wird. Das Telefonieren mit Müttern, Tanten (Tunten), Omas, Freundinnen (eigentlich allen Frauen) ist somit untersagt. Bei Verstoß ist eine Strafe von € 2,-- zu entrichten.
10. Bei Verletzung muss unverzüglich der Manager informiert werden. ER ist es der über Spielfähigkeit bzw. Spielunfähigkeit entscheiden kann. Der Arzt wird somit eingespart.
11. Strafen durch den Schiedsrichter während des Spieles: Rot: € 100,--, Gelb: € 50,--, Blau: € 25,-- in die Mannschaftskassa.
12. Eine Kiste Bier hat jener Spieler zu bezahlen, der es nicht schafft, einen Strafstoß im gegnerischen Tor unterzubringen. Dies gilt sowohl für Strafstöße im laufenden Spiel als auch für Strafstöße bei einem etwaigen Elfmeterschießen.
13. Die Vereinsregeln sind unverbindlich. Letztendlich entscheidet das Präsidium über Leben und Tod des Spielers.